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   BGH, 03.03.2021 - 5 StR 521/20   

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https://dejure.org/2021,6081
BGH, 03.03.2021 - 5 StR 521/20 (https://dejure.org/2021,6081)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2021 - 5 StR 521/20 (https://dejure.org/2021,6081)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2021 - 5 StR 521/20 (https://dejure.org/2021,6081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ergehen einer einheitlichen Entscheidung über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz i.R.d. nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55
    Ergehen einer einheitlichen Entscheidung über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz i.R.d. nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 521/20
    Enthält eine nach § 55 StGB beachtliche Vorverurteilung, wie vorliegend, eine Einziehung des Wertes von Taterträgen und liegen auch bei dem neu abzuurteilenden Sachverhalt die Voraussetzungen für eine solche Einziehung vor, so muss im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung eine einheitliche Entscheidung hierüber ergehen, die in die Urteilsformel aufzunehmen ist (Senat, Beschluss vom 3. April 2019 - 5 StR 87/19 -‚ Rdnr. 25, juris; BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08NStZ-RR 2008, 275, 276; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rdnr. 1262).
  • BGH, 29.05.2008 - 3 StR 94/08

    Verfall von Wertersatz; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einheitliche

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 521/20
    Enthält eine nach § 55 StGB beachtliche Vorverurteilung, wie vorliegend, eine Einziehung des Wertes von Taterträgen und liegen auch bei dem neu abzuurteilenden Sachverhalt die Voraussetzungen für eine solche Einziehung vor, so muss im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung eine einheitliche Entscheidung hierüber ergehen, die in die Urteilsformel aufzunehmen ist (Senat, Beschluss vom 3. April 2019 - 5 StR 87/19 -‚ Rdnr. 25, juris; BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08NStZ-RR 2008, 275, 276; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rdnr. 1262).
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